Für Züchterinnen und Züchter

„Ich will einfach mal einen Wurf machen.“

Der Satz fällt oft, und er ist selten leichtfertig gemeint. Meistens steckt eine gute Absicht dahinter: eine Hündin, die man liebt, Welpen, die man erleben möchte, vielleicht ein Nachkomme für die eigene Familie. Nur beschreibt der Satz nicht, was tatsächlich beginnt.

Ich will einfach mal einen Wurf machen.

Eine Cocker-Spaniel-Hündin liegt mit ihren Welpen auf einer hellen Decke in einem Wohnraum mit ziegelroter Wand.
Der Teil, den man sich vorstellt. Er ist echt — er ist nur das Ende einer langen Kette.
Das Wort „einfach“

Es gibt keinen vereinfachten Zugang

Im Tierschutzrecht existiert keine Kategorie „Hobbyzucht“. Es gibt melde- und bewilligungspflichtige Züchter, und die Meldepflicht greift, sobald Tiere zum Zweck der Zucht gehalten werden — ab dem ersten Wurf. Zu melden sind unter anderem Name und Anschrift, Art und Rasse, Anzahl und Ort der Haltung, die Chipnummer und der betreuende Tierarzt.

Die Bewilligung kommt erst bei größerem Umfang dazu. Das ist der einzige Unterschied, den die Größe macht — und er betrifft zusätzliche Auflagen, nicht die Grundpflichten. Wer einen einzigen Wurf plant, steht bei allem Übrigen genau dort, wo ein Zwinger mit zwanzig Hunden steht.

Das Wort „mal“

Das Konzept muss vorher da sein

Seit 2025 verlangen §§ 22a und 22b des Tierschutzgesetzes ein bewertetes Qualzucht-Präventionskonzept — je Rasse, und zwar vor Aufnahme der Zucht. Nicht nach dem ersten Wurf, nicht auf Nachfrage der Behörde, sondern davor.

Damit fällt die Vorstellung weg, man könne es einmal versuchen und danach entscheiden, ob man weitermacht. Der Zeitpunkt, zu dem alles vorliegen muss, liegt vor dem Deckakt. Wer das übersieht, hat den Verstoß bereits begangen, wenn die Welpen da sind.

Das Wort „machen“

Was aus der Absicht wird

Mit dem Deckakt werden Sie Züchterin oder Züchter — nicht mit dem Selbstverständnis, sondern in den Augen der Behörde. Von da an wird an Ihnen gemessen, was an einem Fachmann gemessen wird: dass Sie die Risiken Ihrer Rasse kennen, dass Sie sie geprüft haben und dass Sie das belegen können.

Und noch etwas gilt es auseinanderzuhalten: Die Schwelle, ab der eine Bewilligung nötig wird, ist eine reine Tierschutzschwelle. Über steuerliche Fragen sagt sie nichts. Wer glaubt, unterhalb einer bestimmten Zahl von Würfen sei man auch steuerlich außen vor, verwechselt zwei Rechtsgebiete.

Der Wurf ist einer. Die Verantwortung ist ganz.

Deswegen gibt es ZEUS

ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter — mit einem Basisprogramm und rassespezifischen Teilen. Wer daran teilnimmt und die Einhaltung nachweisen kann, erfüllt damit die Anforderungen, die das Gesetz an die Zuchtwahl stellt. Genau darauf zielt § 22a Abs. 2 ab: Teilnahme an einem für tauglich befundenen Programm, nachweislich eingehalten.

Für einen einzelnen Wurf ist das kein Mehraufwand, sondern die Abkürzung. Statt sich das Konzept für die eigene Rasse selbst zu erarbeiten, den Kommissionsweg zu gehen und die Nachweisführung aufzubauen, treten Sie einem Programm bei, das beides bereits mitbringt.

Betreuung für Züchter Wenn Sie vor dieser Entscheidung stehen, sprechen Sie vorher mit jemandem. Marion Brandstetter begleitet Züchterinnen und Züchter durch den Ablauf — 0681 81100124, betreuung@zeus-zucht.com.
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