Für Züchterinnen und Züchter
Der Satz fällt oft, und er ist selten leichtfertig gemeint. Meistens steckt eine gute Absicht dahinter: eine Hündin, die man liebt, Welpen, die man erleben möchte, vielleicht ein Nachkomme für die eigene Familie. Nur beschreibt der Satz nicht, was tatsächlich beginnt.
Ich will einfach mal einen Wurf machen.
Im Tierschutzrecht existiert keine Kategorie „Hobbyzucht“. Es gibt melde- und bewilligungspflichtige Züchter, und die Meldepflicht greift, sobald Tiere zum Zweck der Zucht gehalten werden — ab dem ersten Wurf. Zu melden sind unter anderem Name und Anschrift, Art und Rasse, Anzahl und Ort der Haltung, die Chipnummer und der betreuende Tierarzt.
Die Bewilligung kommt erst bei größerem Umfang dazu. Das ist der einzige Unterschied, den die Größe macht — und er betrifft zusätzliche Auflagen, nicht die Grundpflichten. Wer einen einzigen Wurf plant, steht bei allem Übrigen genau dort, wo ein Zwinger mit zwanzig Hunden steht.
Seit 2025 verlangen §§ 22a und 22b des Tierschutzgesetzes ein bewertetes Qualzucht-Präventionskonzept — je Rasse, und zwar vor Aufnahme der Zucht. Nicht nach dem ersten Wurf, nicht auf Nachfrage der Behörde, sondern davor.
Damit fällt die Vorstellung weg, man könne es einmal versuchen und danach entscheiden, ob man weitermacht. Der Zeitpunkt, zu dem alles vorliegen muss, liegt vor dem Deckakt. Wer das übersieht, hat den Verstoß bereits begangen, wenn die Welpen da sind.
Ein Wurf ist kein kleinerer Fall von Zucht. Die Untersuchungen der Elterntiere, die Zuchttauglichkeit, die Dokumentation, die Registrierung der Welpen — all das gilt beim ersten Wurf vollständig. Es gibt keine Erleichterung, keine Ausnahme und keine Übergangsfrist für den, der es nur einmal tut.
Das klingt streng und ist es auch. Es folgt aber zwingend aus dem Zweck: Die Welpen aus diesem einen Wurf leben genauso lange und können genauso krank werden wie die aus einem großen Zwinger. Aus ihrer Sicht macht es keinen Unterschied, wie oft ihre Mutter Welpen bekommen hat.
Mit dem Deckakt werden Sie Züchterin oder Züchter — nicht mit dem Selbstverständnis, sondern in den Augen der Behörde. Von da an wird an Ihnen gemessen, was an einem Fachmann gemessen wird: dass Sie die Risiken Ihrer Rasse kennen, dass Sie sie geprüft haben und dass Sie das belegen können.
Und noch etwas gilt es auseinanderzuhalten: Die Schwelle, ab der eine Bewilligung nötig wird, ist eine reine Tierschutzschwelle. Über steuerliche Fragen sagt sie nichts. Wer glaubt, unterhalb einer bestimmten Zahl von Würfen sei man auch steuerlich außen vor, verwechselt zwei Rechtsgebiete.
Der Wurf ist einer. Die Verantwortung ist ganz.
ZEUS ist ein Qualzucht-Präventionsprogramm für Züchterinnen und Züchter — mit einem Basisprogramm und rassespezifischen Teilen. Wer daran teilnimmt und die Einhaltung nachweisen kann, erfüllt damit die Anforderungen, die das Gesetz an die Zuchtwahl stellt. Genau darauf zielt § 22a Abs. 2 ab: Teilnahme an einem für tauglich befundenen Programm, nachweislich eingehalten.
Für einen einzelnen Wurf ist das kein Mehraufwand, sondern die Abkürzung. Statt sich das Konzept für die eigene Rasse selbst zu erarbeiten, den Kommissionsweg zu gehen und die Nachweisführung aufzubauen, treten Sie einem Programm bei, das beides bereits mitbringt.